Headerbild

Unterstützung für Sie als Betreiber

Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) verlangt eine Ökologisierung der Wasserkraft. Damit dies gelingt und dem Betreiber möglichst geringe Kosten entstehen, übernimmt der Bund resp. der Steuerzahler die Finanzierung der Massnahmen mit einer Abgabe von 0.1 Rp. Netzzuschlag für jede transferierte kWh. Dies betrifft hauptsächlich die freie Fischwanderung, den Geschiebetrieb und die Eindämmung von Schwall und Sunk-Auswirkungen auf die Ökologie im Fliessgewässer.

Die Kantone delegieren die Aufgaben mittels Verfügung an die Wasserkraftwerks-Betreiber. Eine grosse Herausforderung! Denn gilt es doch neben dem Tagesgeschäft auch noch planerische und bauliche Massnahmen voranzutreiben. Dazu kommt das Behördernverfahren mitsamt Gesuchsstellung zwecks Entschädigung der Investitionen durch Swissgrid.

 

Hier kommt energiebüro® ins Spiel. Wir entlasten Sie ganz konkret in der Planung und Umsetzung der verfügten Massnahmen z.B. wie folgt:

  • Check der Verfügung auf Richtigkeit und Vollständigkeit
  • Verhandlung mit dem Kanton und Plausibilisierung der Massnahmen
  • Erarbeiten von Lösungen zur Vor-Finanzierung der Massnahmen
  • Machbarkeitsstudie zur Klärung der besten Variante sowie möglicher Betriebsoptimierung
  • Kosten-Nutzen Analyse und Prüfung der Verhältnismässigkeit
  • Planung der Bauvorhaben mit Rücksicht auf Betrieb und Wirtschaftlichkeit
  • Gesuchsstellung an die Behörden zur Entschädigung der baulichen Massnahmen und allfälligem Betriebsverlust durch Dotation der Fischauf- und Fischabstiegsanlage
  • Bau und Begleitung der Baumassnahmen
  • Lösungen um KEV-Anforderungen weiterhin zu erfüllen
  • Wirkungskontrolle der umgesetzten Massnahmen
  • Abrechnung und Rückforderung der Kosten für den Betreiber der Anlage

Unser Engagement für die Planung und Abwicklung der Massnahmen ist für Sie im Endeffekt kostenneutral, denn unsere Aufwände wie auch Ihre Eigenleistungen können rückvergütet werden.

 

Rufen Sie unseren Adrian Bretscher an. Schalten Sie uns ein.