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Die Kleinwasserkraft bildet eine tragende Säule der erneuerbaren Energien in der Schweiz – und damit auch eine tragende Säule der Energiewende.


Investitionsbeiträge – eine Chance für die Wasserkraft

Zürich – 30.07.2021, Seit der Einführung der Investitionsbeiträge (IB) für die Förderung der Schweizer Wasserkraft im Jahr 2018 ist die Zahl der Beitragsgesuche deutlich zurückgegangen. Bisher konnten bereits 126 Millionen CHF für die Grosswasserkraft und 77 Millionen CHF für die Kleinwasserkraft gesprochen werden. Hingegen wurde im laufenden Jahr noch kein Gesuch um einen Investitionsbeitrag beim Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht.

 

 energiebüro als Leiterin der Geschäftsstelle der vom BFE mandatierten Arbeitsgemeinschaft für die Prüfung der IB-Gesuche (ARGE IB) engagiert sich dafür, dass Wasserkraftwerksbetreibende über das Förderinstrument, die Anspruchsvoraussetzungen und den zu durchlaufenden Prozess informiert sind und erhöht dadurch gleichzeitig deren Beanspruchung – hin zu einer nachhaltigen Stärkung der heimischen Wasserkraft.

 

Im Zuge dessen hat energiebüro in Zusammenarbeit mit dem BFE die Publikation eines informativen Beitrags zum Thema Investitionsbeiträge für die Kleinwasserkraft vorangetrieben. Der Artikel wurde in der Ausgabe Nr. 102 der Zeitschrift Kleinwasserkraft des Schweizer Verbands Swiss Small Hydro (SSH) sowie im Newsletter Kleinwasserkraft Nr. 44 von EnergieSchweiz publiziert.

 

Folgende Punkte aus dem Artikel können an dieser Stelle hervorgehoben werden: 

  • Es besteht zur Zeit keine Warteliste für die Zusicherung der Investitionsbeiträge.
  • Gefördert werden erhebliche Erneuerungen und Erweiterung bestehender Kraftwerksanlagen. Neue Kleinwasserkraftprojekte sind momentan nicht beitragsberechtigt. Es werden aktuell verschiedene Gesetzesanpassungen zur Förderung neuer Kleinwasserkraftwerke im Parlament diskutiert.
  • Ein IB kann für Anlagen mit einer mittleren mechanischen Bruttoleistung von mindestens 300 kWbr beansprucht werden. Es bestehen Ausnahmen für Anlagen im Zusammenhang mit Trinkwassernutzung, Abwassernutzung o. Ä..
  • Investitionsbeiträge können nur für selbstständig betreibbare Kraftwerksanlagen in Anspruch genommen werden. Es kann sich lohnen diese sogenannte Anlagedefinition vor der Einreichung eines Gesuchs zu klären.

 

Für weitere Informationen zum Thema Investitionsbeiträge steht Ihnen unsere Isabel Sauter (Geschäftsstelle ARGE IB) gerne zur Verfügung.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Wasserkraft generell? Schalten Sie uns ein.


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Isabel Sauter
Isabel Sauter
MSc ETH (Umweltwissenschaften), Projektleiterin
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